Fahrer Rechtsschutz

Fahrerrechtsschutzversicherung

 

Bei der sogenannten Fahrerrechtsschutzversicherung besteht ein Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person bei der Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrer fremder Fahrzeuge. Dieser Versicherungsschutz besteht auch für die Teilnahme am Straßenverkehr als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.


Fahrer-Rechtsschutz oder Rechtsschutz für Fahrer: Der Versicherungsnehmer ist bei dieser Vertragsvariante als Fahrer fremder, nicht auf ihn zugelassener Fahrzeuge, als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast geschützt. Dieser Fahrerrechtsschutz ist für alle Personen gedacht, die kein eigenes KFZ auf sich zugelassen haben und lediglich fremde Fahrzeuge fahren.

Zu dieser Zielgruppe gehören junge Leute, die zum Beispiel aus versicherungstechnischen Gründen Ihr KFZ auf die Eltern zugelassen haben, oder um Personen, die den Vorteil haben einen Firmenwagen zu fahren.

Die richtige Rechtsschutzversicherung ist in diesen Fällen die Fahrer-Rechtsschutzversicherung mit Vorsorge zum Verkehrsrechtsschutz, falls mal ein eigenes KFZ auf eigenen Namen angemeldet wird.
Ein Rechtsschutz für den Verkehr ist die richtige Absicherung für Personen ohne eigenes KFZ.

 

 

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